Einstellung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 751788

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Insolvenzprofil

Alpha & Omega Werbung UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Lessingstraße 33, 71384 Weinstadt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 751788
EUID
DEB8534.HRB751788

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 1174/21
Phase
Einstellung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Werbekonzeption, die Werbetechnik und das Werbedesign sowie der Werbemittelhandel und Beschriftungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Alpha & Omega Werbung UG (haftungsbeschränkt) ist durch das Amtsgericht Stuttgart mit dem Aktenzeichen 5 IN 1174/21 geführt worden. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 751788 eingetragen. Das Verfahren ist mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse gemäß § 207 Abs. 1 InsO eingestellt worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

12.01.2026

5 IN 1174/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Alpha & Omega Werbung UG (haftungsbeschränkt), Lessingstraße 33, 71384 Weinstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Nikolaos Mavropoulos Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 751788 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 Abs. 1 InsO. | Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch w...

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