Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 770514

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Insolvenzprofil

Analytrics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Gaußstraße 75, 70193 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 770514
EUID
DEB8534.HRB770514

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 1386/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Benjamin Mühleck
Adresse
Gaußstraße 75, 70193 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen; Entwicklung von Software und webbasierten Applikationen; Durchführung von Reifegradanalysen, Machbarkeitsstudien, Marktanalysen, Wettbewerbsanalysen; Entwicklung, Evaluierung und Einführung von Systemen und Methoden; Entwicklung und Vertrieb von softwarebasierten Methoden, Handbüchern und Leitfäden; Lizenzierung und Vermarktung von Beratungs- und Unternehmensführungsmethoden sowie Software; Entwicklung und Verkauf von Lehrmaterialien, Entwicklung und Durchführung von Seminaren, Workshops und Vorträgen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag der Analytrics GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart einzureichen.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

8 IN 1386/25 In dem Verfahren über den Antrag d. Analytrics GmbH, Gaußstraße 75, 70193 Stuttgart, vertreten durch den Liquidator Benjamin Mühleck Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770514 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle...

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