Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 734485

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Andreas Maier Unternehmensberatung GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schlichemstraße 24, 72365 Ratshausen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 734485
EUID
DEB8534.HRB734485

Insolvenzgericht

Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 56/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

- Unternehmensberatung, insbesondere in den Bereichen Human Resources, Coaching und Managementberatung, - Fachkräftevermittlung, - Projekt und Vertriebsmanagement soweit dies keiner besonderen Genehmigung bedarf.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der Andreas Maier Unternehmensberatung GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Hechingen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig.

Originalbekanntmachung

22.04.2026

10 IN 56/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. Andreas Maier Unternehmensberatung GmbH, Schlichemstraße 24, 72365 Ratshausen, vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Maier Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 734485 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hechingen Heiligkreuzstraße 9 72379 Hechingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung g...

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