Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 759810

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

AT Fitness GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Esslinger Straße 26/28, 73765 Neuhausen auf den Fildern
Handelsregister
Stuttgart, HRB 759810
EUID
DEB8534.HRB759810

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 678/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb und der Vertrieb von Fitnessstudios in Europa.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der AT Fitness GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Winkel, wurde auf Antrag eines Gläubigers ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Das Amtsgericht Esslingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Esslingen einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

15 IN 678/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. AT Fitness GmbH, Esslinger Straße 26/28, 73765 Neuhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Sandro Winkel Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 759810 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt z...

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