Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 784925

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Insolvenzprofil

ATS Personal GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 784925
EUID
DEB8534.HRB784925

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 984/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie die Personalvermittlung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der ATS Personal GmbH in Stuttgart wurde auf Antrag einer Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Stuttgart einzureichen.

Originalbekanntmachung

19.05.2026

8 IN 984/25 In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. ATS Personal GmbH, Otto-Hirsch-Brücken 17, 70329 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Agron Pushkolli Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 784925 - Schuldnerin - Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zu...

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