Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 8875

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Insolvenzprofil

Blumen Wurst GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Filderbahnstraße 58, 70567 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 8875
EUID
DEB8534.HRB8875

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 88/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Telefon
07071 5630707
Fax
07071 5630708

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Blumengeschäfts und einer Friedhofsgärtnerei.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 15.04.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Blumen Wurst GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Wurst, entschieden. Da die Entscheidung über die Eröffnung noch aussteht, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger aus Tübingen bestellt. Dieser ist mit der Aufgabe betraut, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Zudem werden Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des Vermögens nur mit Zustimmung des Verwalters wirksam. Die Schuldnerin darf über Bankkonten und Außenstände ganz oder teilweise nicht verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen, sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern der Schuldnerin wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, Geschäftsräume zu betreten, Nachforschungen anzustellen und Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen.

Originalbekanntmachung

15.04.2026

5 IN 88/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Blumen Wurst GmbH, Filderbahnstr. 58, 70567 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Petra Wurst Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 8875 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.04.2026 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Michael Riegger Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen Telefon: 07071 5630707, Fax: 07071 5630708 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände...

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