Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
B+M engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan
Handelsregister
Stuttgart, HRB 782634
EUID
DEB8534.HRB782634
Insolvenzgericht
Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 42/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Gegenstand des Unternehmens
Der Maschinenbau, die Instandsetzung von Maschinen und deren Modernisierung, der Maschinenhandel sowie die Erbringung von Service- und Dienstleistungen, die mit den vorstehend aufgeführten Tätigkeiten in Zusammenhang stehen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der B+M engineering GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, hat die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt, was durch das Amtsgericht Rottweil mit Beschluss vom 30.03.2026 erfolgt ist. Die Vergütung beträgt 19 % Umsatzsteuer zuzüglich der festgesetzten Auslagen. Im weiteren Verfahrensverlauf hat das Gericht die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten hatten Gelegenheit, bis zum 18.05.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Dem Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Derzeit sind Forderungen in Höhe von 310.848,84 EUR berücksichtigt, denen ein Massebestand von 60.622,86 EUR gegenübersteht. Hiervon sind vorrangig die Verfahrenskosten zu begleichen. Zudem wurde im schriftlichen Verfahren über die Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Abgeltung von Haftungsansprüchen gegen die Geschäftsführer durch Vergleiche in Höhe von jeweils 20.000,00 EUR beschlossen. Die Zustimmung gilt als erteilt, da keine wirksamen Einwendungen erhoben wurden.
Originalbekanntmachung
15.01.2024
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss von Vergleichen mit den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin zur Abgeltung der Haftungsansprüche gegen Zahlung von jeweils 20.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgeri...
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Abschluss von Vergleichen mit den beiden Geschäftsführern der Schuldnerin zur Abgeltung der Haftungsansprüche gegen Zahlung von jeweils 20.000,00 EUR
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 26.02.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil, Königstraße 20, 78628 Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 15.01.2024
Originalbekanntmachung
15.04.2026
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro...
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.03.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 115.997,82 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
15.04.2026
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 18.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2...
5 IN 42/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis zu Beginn des 18.05.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 310.848,84 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 60.622,86 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Originalbekanntmachung
15.04.2026
5 IN 42/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
B+M engineering GmbH, Robert-Bosch-Straße 13, 72175 Dornhan, vertreten durch die Geschäftsführer Burkard Herbert Sydow und Martin Konrad Sydow
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 782634
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte ZIEFLE UNGER, Moosstraße 13, 72250 Freudenstadt, Gz.: 1108/21NR05-Is
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 310.848,84 EUR steht ein Betrag von 60.622,86 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 30.03.2026
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