Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 420440
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Insolvenzprofil
BTC Treubau Consult-Verwaltungsgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Eichhalde 8, 72393 Burladingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 420440
EUID
DEB8534.HRB420440
Insolvenzgericht
Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 240/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Gegenstand des Unternehmens
Übernahme von Dienstleistungen, Garantien, Beratungsleistungen und baubezogene Treuhandschaft im Zusammenhang mit der Aufbereitung und dem Vertrieb von Immobilien; Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen und für eigene Rechnung oder fremde Rechnung; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und Vornahme aller damit zusammenhängenden Rechtsgeschäfte sowie Beteiligung als geschäftsführende Gesellschafterin an Unternehmen dieser Branche. Alle anfallenden Baumaßnahmen werden an Fachbetriebe zur Ausführung vergeben.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der BTC Treubau Consult-Verwaltungsgesellschaft mbH, vertreten durch Geschäftsführer Hans-Peter Muuhs, ist nach Abhalten des Schlusstermins und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das zuständige Gericht ist das Amtsgericht Hechingen, das als Insolvenzgericht fungiert. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen von Rechtsanwälten, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.
Originalbekanntmachung
28.01.2026
10 IN 240/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTC Treubau Consult-Verwaltungsgesellschaft mbH, Eichhalde 8, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Muuhs
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 420440
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbe...
10 IN 240/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
BTC Treubau Consult-Verwaltungsgesellschaft mbH, Eichhalde 8, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Peter Muuhs
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 420440
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. jur. Steffen Hattler, Berner Feld 74, 78628 Rottweil
- Insolvenzverwalter -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 19.01.2026
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