Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 731730

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

C-Dienstleistungen GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Waiblinger Str. 9, 70372 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 731730
EUID
DEB8534.HRB731730

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 636/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Gebäudereinigung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der C-Dienstleistungen GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Stuttgart einzureichen.

Originalbekanntmachung

02.01.2026

6 IN 636/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. C-Dienstleistungen GmbH, Waiblinger Str. 9, 70372 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Cemil Ergin Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 731730 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zus...

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