Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 738798

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

components-Abwicklung GmbH vormals: kptec components gmbh

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wiesenstr. 33, 73614 Schorndorf
Handelsregister
Stuttgart, HRB 738798
EUID
DEB8534.HRB738798

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
7 IN 1024/20
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

die Herstellung und der Vertrieb von Präzisionsteilen und -baugruppen aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der components-Abwicklung GmbH, vormals kptec components gmbh, ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zum Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

13.06.2025

7 IN 1024/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. components-Abwicklung Gmb, vormals: kptec components gmbh, Wiesenstraße 33, 73614 Schorndorf, vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Kelch und Bernd Weisenburger Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 738798 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 04.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich a...

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