Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 748817

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Insolvenzprofil

Concept1 GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Calwer Straße 58, 70173 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 748817
EUID
DEB8534.HRB748817

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 2168/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

alle Tätigkeiten gemäß § 34c GewO, also insbesondere die Vermittlung von Immobilien, die Bauträger- und Baubetreuungstätigkeit sowie die Vermittlung von Finanzierungen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der Concept1 GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich bei dem Amtsgericht Stuttgart einzureichen.

Originalbekanntmachung

28.04.2026

8 IN 2168/25 In dem Verfahren über den Antrag d. Concept1 GmbH, Calwer Str. 58, 70173 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführerin Alessa Vogt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 748817 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an all...

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