Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 743424

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Insolvenzprofil

copaltec GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Otto-Lilienthal-Straße 33, 71034 Böblingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 743424
EUID
DEB8534.HRB743424

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
9 IN 1732/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Die Gesellschaft ist ein Chemieunternehmen für chemische Erzeugnisse mit dem Schwerpunkt von Vergussmassen, Klebstoffen und Wärmeleitpasten.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der copaltec GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hartwig und Stefanie Hartwig, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet.

Originalbekanntmachung

27.05.2026

9 IN 1732/21 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. copaltec GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 33, 71034 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Hartwig und Stefanie Hartwig Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 743424 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wen...

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