Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 382603

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

D & F Marketing GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Derendinger Str. 40/2, 72072 Tübingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 382603
EUID
DEB8534.HRB382603

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
26 IN 151/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Hasso von Zworowsky
Adresse
Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen
Telefon
07121 333540
Fax
07121 333544

Gegenstand des Unternehmens

Der Vertrieb von Lebensmitteln, Getränken, Equipment und Design sowie Marketing betreffend dieser Produkte. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen. Sie darf auch Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge abschließen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Tübingen hat am 15.04.2026 über den Antrag der D & F Marketing GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, werden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hasso von Zworowsky bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Die Schuldnerin darf über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters verfügen. Über Bankkonten und Außenstände darf die Schuldnerin nicht mehr verfügen; die Befugnis geht auf den vorläufigen Verwalter über. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt. Der vorläufige Verwalter prüft, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

16.04.2026

26 IN 151/26 | In dem Verfahren über den Antrag D & F Marketing GmbH, Derendinger Straße 40/2, 72072 Tübingen, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Englisch-von Stelzer Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 382603 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Hirt + Teufel Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Berner Feld 74, 78628 Rottweil, Gz.: 75737/26 TT09 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 15.04.2026 um 14:40 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wir...

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