Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 771491

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

DeCo Möbel GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Sülmerstraße 64, 74072 Heilbronn
Handelsregister
Stuttgart, HRB 771491
EUID
DEB8534.HRB771491

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
4 IN 1079/23
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Der Verkauf und Vertrieb von Möbeln und Montage von Möbelfertigteilen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DeCo Möbel GmbH, Heilbronn, ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heilbronn. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 06.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

4 IN 1079/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. DeCo Möbel GmbH, Sülmerstraße 64, 74072 Heilbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Cavit Demir Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 771491 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger...

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