Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Diener Implants GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 729631
EUID
DEB8534.HRB729631
Insolvenzgericht
Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 158/23
Phase
Schlussverteilung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl
Adresse
Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg
Gegenstand des Unternehmens
ist die Herstellung und der Vertrieb von chirurgischen Instrumenten und Implantaten sowie die Vornahme von Geschäften aller Art, die geeignet sind den Unternehmenszweck der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Diener Implants GmbH ist eröffnet. Das zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Rottweil. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.377.395,69 EUR zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 777.718,68 EUR gegenübersteht. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, hat seine Vergütung und Auslagen festsetzen lassen. Die Durchführung des Schlusstermins sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Den Beteiligten wurde Gelegenheit gegeben, bis einschließlich 05.03.2026 Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wurde zugestimmt. Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Forderungsprüfung. Unterlagen zur Rechnungslegung und Forderungsanmeldungen können in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen können innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
29.02.2024
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www...
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 25.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 29.02.2024
Originalbekanntmachung
11.07.2024
2 IN 158/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betra...
2 IN 158/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 15.04.2024.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.789.474,65 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter waren Zuschläge in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen. Die Zuschläge betragen 40 % der Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR. Die Zuschläge wurden für die umfangreichen Tätigkeiten des vorläufigen Insolvenzverwalters im Hinblick auf die Betriebsfortführung und die Sanierungsbemühungen festgesetzt. Die Betriebsfortführung umfasste Tätigkeiten zur Aufrechterhaltung des operativen Geschäftsbetriebes, Kontakt zu Lieferanten und Kundenbeziehungen, eine Planrechnung, die Fortführungfinanzierung, das Controlling und Tätigkeiten bezüglich der Arbeitnehmer und der Insolvenzgeldvorfinanzierung. Die Sanierungsbemühungen umfassten umfangreiche Tätigkeiten im Hinblick auf Gespräche mit potentiellen Interessenten, Gespräche mit Sicherunngsgläubigern von Maschinen im Hinblick auf ein Angebot eines Kaufinteressenten, die Fassung eines Kaufvertragsentwurfes und weitere umfangreiche Tätigkeiten hinsichtlich der Kaufvertragsabwicklung. Letztlich konnte das Übernahmeangebot nach Verfahrenseröffnung erfolgreich in einem Kaufvertrag umgesetzt werden. Dies aufgeführten umfangreichen Tätigkeiten rechtfertigen den festgesetzten Zuschlag.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zu Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 10.07.2024
Originalbekanntmachung
25.08.2025
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www...
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
|
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 21.10.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 22.08.2025
Originalbekanntmachung
23.12.2025
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Eur...
2 IN 158/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
|
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl, Heinrich-von-Stephan-Straße 15, 79100 Freiburg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 11.12.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 1.132.098,45 EUR auszugehen.
Gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV wurde ein Betrag in Höhe von 19.708,00 EUR berücksichtigt, um den sich die Insolvenzmasse als Grundlage der Vergütungsberechnung erhöht.
Aufgrund der Erhöhung der Berechnungsgrundlage gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 InsVV erhält der Insolvenzverwalter eine Zusatzvergütung in Höhe von BETRAG EUR.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Auslagenpauschale war in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die Zustellauslagen waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 18.12.2025
Originalbekanntmachung
26.01.2026
2 IN 158/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
|
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Antr...
2 IN 158/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 05.03.2026
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rottweil erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 1.377.395,69 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 777.718,68 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten über das Ergebnis der Forderungsprüfung keine Benachrichtigung.
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 05.01.2026
Originalbekanntmachung
26.01.2026
2 IN 158/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Diener Implants GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 18, 78532 Tuttlingen, vertreten durch den Geschäftsführer René Pröll
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 729631
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Schleich & Partner mbB, Max-Planck-Straße 11, 78052 Villingen-Schwenningen, Gz.: 284-23/ts/luk
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 1.377.395,69 EUR steht ein Betrag von 777.718,68 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 05.01.2026
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