Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 21925
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Dr. House Immobilien GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Colmarer Straße 44, 70435 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 21925
EUID
DEB8534.HRB21925
Insolvenzgericht
Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 685/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Paul Popescu
Adresse
Spichernstraße 44, 50672 Köln
Gegenstand des Unternehmens
Erwerb und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, Durchführung von Erschließungs- und anderen städtebaulichen Maßnahmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, Erwerb und Errichtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für eigene Rechnung, Vermietung von Grundstücken und Räumen, Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen und die Verwaltung fremder und eigener Immobilien, insbesondere die schlüsselfertige Erstellung von Wohn- und Gewerbebauten und deren Vertrieb, die Übernahme von Bauleitungsaufgaben und die Abrechnung von Bauvorhaben, sowie der Einzel- und Großhandel mit Baustoffen aller Art sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte im In- und Ausland
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dr. House Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Giritlioglu, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind.
Originalbekanntmachung
24.06.2024
8 IN 685/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. House Immobilien GmbH, Colmarer Str. 44, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Giritlioglu
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 21925
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Sign...
8 IN 685/18
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. House Immobilien GmbH, Colmarer Str. 44, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Giritlioglu
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 21925
- Schuldnerin -
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 20.06.2024
Originalbekanntmachung
23.04.2026
8 IN 685/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. House Immobilien GmbH, Colmarer Str. 44, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Giritlioglu
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 21925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Paul Popescu, Spichernstraße 44, 50672 Köln
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntma...
8 IN 685/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Dr. House Immobilien GmbH, Colmarer Str. 44, 70435 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Erdal Giritlioglu
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 21925
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Dr. Paul Popescu, Spichernstraße 44, 50672 Köln
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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