Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 746747
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
DVS Security BW GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kirchheimer Straße 68, 72622 Nürtingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 746747
EUID
DEB8534.HRB746747
Insolvenzgericht
Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
16 IN 43/20
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Vornahme und die Vermittlung von Sicherheitsdiensten und -konzepten bezüglich von Personen, Objekten, Veranstaltungen und Transporten und die Bereitstellung von Personen für solche Dienste.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DVS Security BW GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Uwe Mämpel, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Esslingen.
Originalbekanntmachung
04.07.2024
16 IN 43/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DVS Security BW GmbH, Kirchheimer Straße 68, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Mämpel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746747
Gegenstand des Unternehmens: Die Vornahme und die Vermittlung von Sicherheitsdiensten und -konzepten bezüglich von Personen, Objekten, Veranstaltungen und Transporten und die Bereitstellung von Personen für solche Dienste.
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 06.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsst...
16 IN 43/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DVS Security BW GmbH, Kirchheimer Straße 68, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Mämpel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746747
Gegenstand des Unternehmens: Die Vornahme und die Vermittlung von Sicherheitsdiensten und -konzepten bezüglich von Personen, Objekten, Veranstaltungen und Transporten und die Bereitstellung von Personen für solche Dienste.
- Schuldnerin -
|
1. Die Prüfung der bis 06.08.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
|
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 03.07.2024
Originalbekanntmachung
13.04.2026
16 IN 43/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DVS Security BW GmbH, Kirchheimer Straße 68, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Mämpel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746747
Gegenstand des Unternehmens: Die Vornahme und die Vermittlung von Sicherheitsdiensten und -konzepten bezüglich von Personen, Objekten, Veranstaltungen und Transporten und die Bereitstellung von Personen für solche Dienste.
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit ...
16 IN 43/20
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
DVS Security BW GmbH, Kirchheimer Straße 68, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Uwe Mämpel
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 746747
Gegenstand des Unternehmens: Die Vornahme und die Vermittlung von Sicherheitsdiensten und -konzepten bezüglich von Personen, Objekten, Veranstaltungen und Transporten und die Bereitstellung von Personen für solche Dienste.
- Schuldnerin -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 30.03.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.