Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 793489

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Insolvenzprofil

DWT Deutsche Wasserstoff Technologie GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Am freien Feld 4, 73669 Lichtenwald
Handelsregister
Stuttgart, HRB 793489
EUID
DEB8534.HRB793489

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 3/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Gegenstand des Unternehmens

Planung, Herstellung, Produktion und Vertrieb von Wasserstoff-Anlagen sowie dazugehörige Solaranlagen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der DWT Deutsche Wasserstoff Technologie GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Esslingen einzureichen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzureichen. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, eine Einlegung per E-Mail ist jedoch nicht zulässig.

Originalbekanntmachung

14.04.2026

13 IN 3/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. DWT Deutsche Wasserstoff Technologie GmbH, Am freien Feld 4, 73669 Lichtenwald, vertreten durch den Geschäftsführer Wolf Kunze Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 793489 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zu...

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