Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 242388
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Insolvenzprofil
Eberhardt Verwaltungs-GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Breitenbronner Straße 39, 74858 Aglasterhausen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 242388
EUID
DEB8534.HRB242388
Insolvenzgericht
Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
6 IN 294/23
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher
Adresse
Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung an einer Kommanditgesellschaft, die sich mit dem Betrieb eines Geschäfts befaßt, das mit Heizöl, Kohlen und Landesprodukten handelt.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher aus Heilbronn. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Die Bekanntmachung stammt vom 31.03.2026.
Originalbekanntmachung
07.04.2026
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen...
6 IN 294/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Eberhardt Verwaltungs-GmbH, Vaihinger Str. 8, 71144 Steinenbronn, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Pfizenmaier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 242388
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte MSL Dr. Silcher, Lise-Meitner-Straße 8, 74072 Heilbronn, Gz.: 24/23RG08
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 31.03.2026
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