Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Onlineshops im Bereich von Tierprodukten und Lifestyle Produkten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ecomscale GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Gennaro Morelli, wurde vom Amtsgericht Stuttgart behandelt. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist mangels Masse abgewiesen worden. Zudem sind die mit Beschluss vom 08.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Das Verfahren ist damit in der aktuellen Phase beendet bzw. nicht eröffnet worden. Rechtsbehelfe können binnen einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
11.05.2026
14 IN 240/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Ecomscale GmbH, Auf dem Graben 29, 71111 Waldenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Gennaro Morelli
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Grafe, Nikolaus-Otto-Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Gz.: 17/25FG15
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlic...
14 IN 240/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Ecomscale GmbH, Auf dem Graben 29, 71111 Waldenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Gennaro Morelli
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Grafe, Nikolaus-Otto-Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Gz.: 17/25FG15
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Beschluss:
Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
11.05.2026
14 IN 240/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Ecomscale GmbH, Auf dem Graben 29, 71111 Waldenbuch, vertreten durch den Geschäftsführer Gennaro Morelli
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772792
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Frank Grafe, Nikolaus-Otto-Straße 13, 70771 Leinfelden-Echterdingen, Gz.: 17/25FG15
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 08.12.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 05.05.2026
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