Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
EISENMANN Beteiligungen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 243783
EUID
DEB8534.HRB243783
Insolvenzgericht
Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
8 IN 1710/19
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Person
Joachim Exner
Adresse
Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, welche ihren Sitz überwiegend im Ausland haben; ferner die finanzielle Unterstützung dieser Beteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EISENMANN Beteiligungen GmbH ist eröffnet. Am 17.04.2026 hat das Amtsgericht Stuttgart die Vergütung und die Auslagen eines Mitglieds des Gläubigerausschusses (Commerzbank AG) festgesetzt. Am 24.04.2026 wurde eine Abschlagsverteilung beschlossen, für die ein Betrag von 4 Mio. EUR zur Verfügung steht. Es werden festgestellte Forderungen in Höhe von 9.046.311,10 EUR sowie aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen in Höhe von 88.202.784,32 EUR berücksichtigt, wofür eine Quote von 3,4923 % ausgezahlt wird. Nachträglich angemeldete und ungeprüfte Forderungen in Höhe von 17.287.672,99 EUR sind nicht berücksichtigt. Am selben Tag wurde der Beschluss vom 17.04.2026 berichtigt, wodurch die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim Exner festgesetzt wurden.
Originalbekanntmachung
20.04.2026
8 IN 1710/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EISENMANN Beteiligungen GmbH, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Beck als GF d. und Dr. Kersten Link als GF´in d.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 243783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 70517-19
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Commerzbank AG, Kaiserplatz 16, 60311 Frankfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, eins...
8 IN 1710/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EISENMANN Beteiligungen GmbH, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Beck als GF d. und Dr. Kersten Link als GF´in d.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 243783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 70517-19
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Mitglieds des Gläubigerausschusses Commerzbank AG, Kaiserplatz 16, 60311 Frankfurt, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglieds des Gläubigerausschusses vom 18.11.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 9.586.791,14 EUR auszugehen.
Das Mitglied des Gläubigerausschusses beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 80 %.
Auf die ausführliche Begründung in ihrem Antrag vom 18.11.2025 wird Bezug genommen.
Die Regelvergütung war gemäß §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 11, 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Es war ein Übersteigen des Regelsatzes um 80 % gerechtfertigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Stuttgart
Hauffstraße 5
70190 Stuttgart
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 17.04.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
8 IN 1710/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EISENMANN Beteiligungen GmbH, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Beck als GF d. und Dr. Kersten Link als GF´in d.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 243783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 70517-19
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Mit Zustimmung der Gläubigerausschussmitglieder findet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. EISENMANN Beteiligungen GmbH eine Abschlagsverteilung statt. Zur Verfügung steht ein Betrag in Höhe von 4 Mio. EUR. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stuttgart unter dem Aktenzeichen 8 IN 1710/19 niedergelegten Verteilungsverzeichnisses sind festgestellte Forderungen in Höhe von 9.046.311,10 EUR sowie aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen in Höhe von 88.202.784,32 EUR zu berücksichtigen. Auf die festgestellten Forderungen...
8 IN 1710/19
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EISENMANN Beteiligungen GmbH, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Beck als GF d. und Dr. Kersten Link als GF´in d.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 243783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 70517-19
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Mit Zustimmung der Gläubigerausschussmitglieder findet in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fa. EISENMANN Beteiligungen GmbH eine Abschlagsverteilung statt. Zur Verfügung steht ein Betrag in Höhe von 4 Mio. EUR. Ausweislich des bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Stuttgart unter dem Aktenzeichen 8 IN 1710/19 niedergelegten Verteilungsverzeichnisses sind festgestellte Forderungen in Höhe von 9.046.311,10 EUR sowie aufschiebend bedingt festgestellte Forderungen in Höhe von 88.202.784,32 EUR zu berücksichtigen. Auf die festgestellten Forderungen wird eine Quote in Höhe von 3,4923 % ausbezahlt. Die nachträglich angemeldeten und ungeprüften Forderungen in Höhe von 17.287.672,99 EUR sind in Verteilungsverzeichnis nicht berücksichtigt. Ein entsprechender Rückbehalt wurde hierfür gebildet und vorab vom verfügbaren Verteilungsbetrag in Höhe von 4 Mio. EUR in Abzug gebracht.
Das Verteilungsverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.04.2026
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Originalbekanntmachung
27.04.2026
8 IN 1710/19
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Amtsgericht Stuttgart
INSOLVENZGERICHT
Beschluss
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
EISENMANN Beteiligungen GmbH, Tübinger Str. 81, 71032 Böblingen, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Thomas Beck als GF d. und Dr. Kersten Link als GF´in d.
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 243783
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, Lautenschlagerstraße 21, 70173 Stuttgart, Gz.: 70517-19
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hat das Amtsgericht Stuttgart am 24.04.2026 beschlossen:
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Der Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.04.2026 wird
im Tenor wie folgt berichtigt:
Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Joachim Exner, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, werden festgesetzt.
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