Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 779714
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Insolvenzprofil
EKONAMI SE i.L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf
Handelsregister
Stuttgart, HRB 779714
EUID
DEB8534.HRB779714
Insolvenzgericht
Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 50/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Liquidator Kai Hans Uwe Marquardt
Adresse
Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und Fertigung von alkalischen Druckelektrolyseuren, Methan/Methanol-Synthesereaktoren mit hohem Automatisierungsgrad, Entwicklungen im Bereich des E-Methanol-Markts und des Wasserstoffmarkts, das Halten von Beteiligungen jeglicher Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKONAMI SE i.L. wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 20.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin hatte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Gegen die Ablehnung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.
Originalbekanntmachung
22.05.2026
5 IN 50/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
EKONAMI SE i.L., Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf, vertreten durch den Liquidator Kai Hans Uwe Marquardt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779714
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 236/2026/jr/jr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO ...
5 IN 50/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
EKONAMI SE i.L., Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf, vertreten durch den Liquidator Kai Hans Uwe Marquardt
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779714
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 236/2026/jr/jr
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Rottweil
Königstraße 20
78628 Rottweil
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Rottweil - Insolvenzgericht - 20.05.2026
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