Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 779714

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Insolvenzprofil

EKONAMI SE i.L.

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
SE
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf
Handelsregister
Stuttgart, HRB 779714
EUID
DEB8534.HRB779714

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 50/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Liquidator Kai Hans Uwe Marquardt
Adresse
Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf

Gegenstand des Unternehmens

Die Entwicklung und Fertigung von alkalischen Druckelektrolyseuren, Methan/Methanol-Synthesereaktoren mit hohem Automatisierungsgrad, Entwicklungen im Bereich des E-Methanol-Markts und des Wasserstoffmarkts, das Halten von Beteiligungen jeglicher Art sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der EKONAMI SE i.L. wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Rottweil vom 20.05.2026 mangels Masse abgewiesen. Die Schuldnerin hatte Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Gegen die Ablehnung besteht die Möglichkeit, innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

22.05.2026

5 IN 50/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. EKONAMI SE i.L., Buigenstraße 12/2, 78597 Irndorf, vertreten durch den Liquidator Kai Hans Uwe Marquardt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779714 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte GRUB BRUGGER, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 236/2026/jr/jr auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Rottweil Königstraße 20 78628 Rottweil einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO ...

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