Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 214733

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

F & R GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hindenburgstr. 54 a, 73728 Esslingen am Neckar
Handelsregister
Stuttgart, HRB 214733
EUID
DEB8534.HRB214733

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
11 IN 732/23
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr
Adresse
Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart
Telefon
0711 769688-0
E-Mail
matthias.lehr@pluta.net
Fax
0711 769688-50

Gegenstand des Unternehmens

Arbeiten und Dienstleistungen in den Bereichen Pflege/Reinigen von Böden, Steinböden, Marmor- und Naturstein, Versiegelung und Veredelung von Böden, Anti- Schimmelpilzbehandlung, Anti-Graffitischutz, Anti-Rutsch-Versiegelungen, Anti-Rutsch-Matten, rutschhemmender Klebestreifen oder Klebeprofile und im Bereich des Bautenschutzes. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Durchführung von Maler- und Innenausbauarbeiten, die Verlegung von Böden sowie Tätigkeiten im Bereich Raumgestaltung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 22.05.2024 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der F & R GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Oliver Jeschonnek, entschieden. Da die Entscheidung noch nicht ergangen ist, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr bestellt. Dieser überwacht die Schuldnerin, sichert das Vermögen und prüft, ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Verfügungen der Schuldnerin über Vermögensgegenstände bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Verwalters. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der Schuldnerin wird das Verfügungsverbot über Bankkonten und Außenstände auferlegt. Drittschuldnern wird die Zahlung an die Schuldnerin untersagt; Leistungen sind an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Der vorläufige Verwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Er hat Zugang zu Geschäftsräumen und Einsicht in Bücher und Papiere. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Esslingen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

23.05.2024

11 IN 732/23 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. F & R GmbH, Hindenburgstraße 54 a, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jeschonnek Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214733 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 22.05.2024 um 13:20 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart Telefon: 0711 769688-0, Fax: 0711 769688-50 matthias.lehr@pluta.net bestellt. Verfügungen der Sc...

Originalbekanntmachung

21.08.2025

11 IN 732/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. F & R GmbH, Hindenburgstraße 54 a, 73728 Esslingen, vertreten durch den Geschäftsführer Oliver Jeschonnek Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 214733 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Versiegelung und Veredlung von Böden, Maler- und Innenausbauarbeiten | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehr, Börsenstraße 3, 70174 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: ...

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