Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
1. a) Der Betrieb einer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung im Sinne von §§ 107 Abs.2, 111 SGB V in Baiersbronn- Schönmünzach, in der insbesondere behandelt werden Alkoholabhängigkeit, Medikamentenabhängigkeit, Politoxikomanie einschließlich Opiatabhängigkeit und psychosomatische Störungen, b) unter der Annahme des Abschlusses eines Versorgungsvertrages mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen nach § 108 SGB V der Betrieb eines Krankenhauses im Sinne von § 107 Abs. 1 SGB V in Baiersbronn-Schönmünzach auf dem Gebiet der Behandlung von Suchterkrankungen, c ) die Zusammenarbeit mit und der Betrieb von Sondereinrichtungen wie einem Kindergarten, Nachhilfeunterricht, externer Schulung, Selbsthilfegruppen, Adaptionseinrichtungen, einem externen Schwimmbad und einer externen Turnhalle, d) der Betrieb eines integrierten sportmedizinischen Institutes, e) die Veranstaltung von Informationsvorträgen und Fortbildungsseminaren insbesondere für Ärzte, Mitarbeiter von Beratungsstellen, Dienststellenleiter, Mitarbeiter aus Selbsthilfegruppen und die Kostenträger, f) das Betreiben von Präventionsarbeit mit Schulen, Krankenkassen und Betrieben. 2. Die Gesellschaft wird die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung und das Krankenhaus entsprechend dem medizinischen, personellen, technischen, organisatorischen und baulichen Fortschritt weiterentwickeln. Der Betrieb von Einrichtung und Krankenhaus umfasst voll- und teilstationäre sowie vor- und nachstationäre sowie ambulante ärztliche, medizinisch-technische, physikalische, sozialtherapeutische, pädagogische, psychotherapeutische sowie arbeits- und beschäftigungstherapeutische Leistungen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fachklinik Zur alten Post GmbH ist anhängig. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 11.05.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.