Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 224986

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Insolvenzprofil

FC Windenergy GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Curiestraße 2, 70563 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 224986
EUID
DEB8534.HRB224986

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
5 IN 398/13
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Holger Blümle
Adresse
Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf, sowie die Herstellung (Generalübernehmer als Bauträger) Projektierung und der Betrieb von Windenergieanlagen aller Art, sowie die Geschäftsführung in und die Vertretung anderer Unternehmen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der FC Windenergy GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das für die Bekanntmachung zuständige Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Esslingen. Im Verfahren ist der Rechtsanwalt Holger Blümle als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 04.04.2024 hat der vorläufige Insolvenzverwalter einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Der Vermögenswert wurde mit 41.049.413,38 EUR angesetzt. Aufgrund von Besonderheiten wie Betriebsfortführung, schwierigen Verkaufsbemühungen, umfangreichen Sanierungsbemühungen, der Konzernstruktur, ungeordneten Unterlagen und Auslandsberührungen wurde eine Erhöhung der Regelvergütung um 88 % beantragt und als gerechtfertigt angesehen. Die Vergütung und Auslagen einschließlich 19 % Umsatzsteuer wurden festgesetzt. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurde gestattet, einen Betrag in Höhe von BETRAG Euro aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Zudem wurde die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses, Dr. Stefan Krauss, festgesetzt. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Gegen die Entscheidungen steht den Beteiligten die Erinnerung oder, bei einem Wert über 200,00 Euro, die sofortige Beschwerde innerhalb von zwei Wochen zu.

Originalbekanntmachung

15.07.2024

5 IN 398/13 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FC Windenergy GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Werner Heer, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 224986 - Schuldnerin - Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf sowie die Herstellung (Generalübernehmer als Bauträger), Projektierung und der Betrieb von Windenergieanlagen aller Art sowie die Geschäftsführung in und die Vertretung anderer Unternehmen. | Die Vergütung des Mitglieds des Gläubigerausschusses Dr. Stefan Krauss wurde festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Gründe: Die Festsetzung der Vorschusses auf die Vergütung, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Mitglie...

Originalbekanntmachung

15.07.2024

5 IN 398/13 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. FC Windenergy GmbH, vertr. d.d. Geschäftsführer Werner Heer, Curiestr. 2, 70563 Stuttgart Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 224986 - Schuldnerin - Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf sowie die Herstellung (Generalübernehmer als Bauträger), Projektierung und der Betrieb von Windenergieanlagen aller Art sowie die Geschäftsführung in und die Vertretung anderer Unternehmen. | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Holger Blümle, Paulinenstraße 41, 70178 Stuttgart, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer G...

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