Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 795946

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Insolvenzprofil

FlexBau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 795946
EUID
DEB8534.HRB795946

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 809/25
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Stephan Rüdlin
Adresse
Königstraße 18, 70173 Stuttgart
Telefon
0711 22054860
Fax
0711 220548699

Gegenstand des Unternehmens

Trockenbau und Bauhauptgewerbe.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 03.02.2026 über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FlexBau GmbH in Leinfelden-Echterdingen entschieden. Da die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist und das Verfahren formal noch nicht eröffnet wurde, sind vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Stephan Rüdlin bestellt worden. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin ist die Verfügung über Bankkonten und Außenstände untersagt; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

03.02.2026

13 IN 809/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. FlexBau GmbH, Esslinger Straße 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen, vertreten durch den Geschäftsführer Petrit Azemaj Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 795946 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 03.02.2026 um 09:30 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Rüdlin Königstraße 18, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 22054860, Fax: 0711 220548699 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Geg...

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