Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 735051

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

F+S Finanzmanagement GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Johannes-Fuchs-Straße 5, 71254 Ditzingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 735051
EUID
DEB8534.HRB735051

Insolvenzgericht

Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
3 IN 587/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich EDV-gestützte Finanzbuchhaltung (Belegerfassung) und Controlling (Unternehmensberatung). Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von bewaffneten Werttransporten und Personenschutz (Sicherheitsdienstleistungen)

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der F+S Finanzmanagement GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Ludwigsburg einzureichen.

Originalbekanntmachung

23.03.2026

3 IN 587/25 | In dem Verfahren über den Antrag d. F+S Finanzmanagement GmbH, Johannes-Fuchs-Straße 5, 71254 Ditzingen, vertreten durch den Geschäftsführer Sebastian Albert Störzbach Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 735051 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigsburg Schorndorfer Straße 39 71638 Ludwigsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekann...

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