Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 788834

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Insolvenzprofil

G & R Transporte GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Storlachstraße 76, 72760 Reutlingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 788834
EUID
DEB8534.HRB788834

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
15 IN 383/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Transport von Waren aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der G & R Transporte GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Patricia Rapisarda, ist eröffnet. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart (HRB 788834). Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Tübingen. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 22.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wird, gelten nach Ablauf der Frist als festgestellt.

Originalbekanntmachung

11.05.2026

15 IN 383/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. G & R Transporte GmbH, Storlachstraße 76, 72760 Reutlingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Patricia Rapisarda Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 788834 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 16 - 18 sowie evtl. weitere erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch...

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