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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten-Krug GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen. Im März 2024 wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 11.04.2024 durchgeführt. Beteiligte konnten bis zu diesem Datum widersprechen; Forderungen ohne Widerspruch galten als festgestellt. Im März 2026 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt. Diese soll über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen Henßler aus Insolvenzanfechtung über einen Betrag von 96.395,17 Euro entscheiden. Der Termin ist für den 16.04.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 11 des Amtsgerichts Esslingen vorgesehen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Originalbekanntmachung
Originalbekanntmachung
15 IN 331/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Garten-Krug GmbH, Heimenwiesen 72, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Henßler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231998 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen Henßler aus Insolvenzanfechtung über einen Betrag in Höhe von € 96.395,17 wird bestimmt auf Donnerstag, 16.04.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 26.03.2026
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