Laufendes Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 231998

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Insolvenzprofil

Garten-Krug GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Heimenwiesen 72, 73230 Kirchheim unter Teck
Handelsregister
Stuttgart, HRB 231998
EUID
DEB8534.HRB231998

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 331/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Ausführung von Garten- und Landschaftsbauarbeiten aller Art einschließlich Herstellung von Sportplätzen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Garten-Krug GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, das Insolvenzgericht das Amtsgericht Esslingen. Im März 2024 wurde im schriftlichen Verfahren die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen bis zum 11.04.2024 durchgeführt. Beteiligte konnten bis zu diesem Datum widersprechen; Forderungen ohne Widerspruch galten als festgestellt. Im März 2026 wurde ein Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung angesetzt. Diese soll über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen Henßler aus Insolvenzanfechtung über einen Betrag von 96.395,17 Euro entscheiden. Der Termin ist für den 16.04.2026 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 11 des Amtsgerichts Esslingen vorgesehen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Originalbekanntmachung

07.03.2024

15 IN 331/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Garten-Krug GmbH, Heimenwiesen 72, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Henßler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231998 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der bis 11.04.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 11.04.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und ...

Originalbekanntmachung

26.03.2026

15 IN 331/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Garten-Krug GmbH, Heimenwiesen 72, 73230 Kirchheim, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Henßler Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 231998 - Schuldnerin - | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Aufnahme eines Rechtsstreits gegen den Gesellschafter-Geschäftsführer Jürgen Henßler aus Insolvenzanfechtung über einen Betrag in Höhe von € 96.395,17 wird bestimmt auf Donnerstag, 16.04.2026, 10:00 Uhr Sitzungssaal 11, 1. OG, Strohstraße 5, 73728 Esslingen Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 26.03.2026

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