Vorläufiges Insolvenzverfahren Baden-Württemberg HRB 785599

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Insolvenzprofil

Gashi - Akustik und Trockenbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ilsfelder Straße 20, 74223 Flein
Handelsregister
Stuttgart, HRB 785599
EUID
DEB8534.HRB785599

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
4 IN 1288/24
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Oliver Willmann
Adresse
Ferdinand-Braun-Straße 1, 74074 Heilbronn

Gegenstand des Unternehmens

Trockenbau und Akustik.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gashi - Akustik und Trockenbau GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Oliver Willmann, hat einen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung und der zu erstattenden Auslagen gestellt. Das Gericht hat diese Festsetzung mit Beschluss vom 10.03.2026 vorgenommen. Die Vergütung und die Auslagen wurden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) sowie der Umsatzsteuer in Höhe von 19 % berechnet. Der Berechnung lag ein Vermögenswert in Höhe von 119.218,99 EUR zugrunde. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen. Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

07.05.2026

4 IN 1288/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gashi - Akustik und Trockenbau GmbH, Ilsfelder Straße 20, 74223 Flein, vertreten durch den Geschäftsführer Elmir Gashi Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 785599 - Schuldnerin - | Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Oliver Willmann, Ferdinand-Braun-Straße 1, 74074 Heilbronn, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Festgesetzt wurden: Vergütung zuzüglich 19 % Umsatzsteuer zu erstattende Auslagen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer Endbetrag Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen. Gründe: Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich U...

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