Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 5805

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Insolvenzprofil

Gebäude-Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schmidener Str. 20, 70372 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 5805
EUID
DEB8534.HRB5805

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 124/19
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Marcus Gneiting
Adresse
Schmidener Straße 20, 70372 Stuttgart

Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Dienstleistung-en,insbesondere Gebäudereinigung und Gebäudeerhaltung, einschliesslich der Desinfektion.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebäude-Service GmbH in Stuttgart ist eröffnet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 29.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt.

Originalbekanntmachung

03.06.2025

12 IN 124/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Gebäude-Service GmbH, Schmidener Straße 20, 70372 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Marcus Gneiting Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 5805 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatu...

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