Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Gebr. Friedrichson GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Reutlinger Str. 21, 72800 Eningen unter Achalm
Handelsregister
Stuttgart, HRB 350624
EUID
DEB8534.HRB350624
Insolvenzgericht
Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
5 IN 417/10
Phase
Schlusstermin
Gegenstand des Unternehmens
Planung, Herstellung, Montage und Instandsetzung von Bauten, Bauteilen und Bauelementen aus Holz und sonstigen geeigneten Baustoffen als Generalunternehmer, ohne selbst Bauherr zu sein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Friedrichson GmbH ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Tübingen ist. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 3.503.327,81 EUR festgestellt worden. Gegenüber steht ein Massebestand von 130.622,28 EUR, wovon vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen sind. Eine alternative Angabe nennt einen zur Verteilung verfügbaren Betrag von ca. 88.876,00 EUR. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins gemäß § 197 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung bis einschließlich 02.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht vorzulegen. Diese Schlussanhörung ersetzt den eigentlichen Schlusstermin. Der Vornahme der Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt. Auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO wird hingewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
27.04.2026
5 IN 417/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebr. Friedrichson GmbH, Reutlinger Straße 21, 72800 Eningen u.A., vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Friedrichson und Hans-Peter Friedrichson
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 350624
- Schuldnerin -
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 3.503.327,81 EUR steht ein Betrag von ca. 88.876,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
27.04.2026
5 IN 417/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebr. Friedrichson GmbH, Reutlinger Straße 21, 72800 Eningen u.A., vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Friedrichson und Hans-Peter Friedrichson
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 350624
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.06.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung erse...
5 IN 417/10
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Gebr. Friedrichson GmbH, Reutlinger Straße 21, 72800 Eningen u.A., vertreten durch die Geschäftsführer Daniel Friedrichson und Hans-Peter Friedrichson
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 350624
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 02.06.2026
- Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens, das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Tübingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 3.503.327,81 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 130.622,28 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Tübingen
Doblerstraße 14
72074 Tübingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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