Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 803577
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Insolvenzprofil
H2O Protec GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Cart-Benz-Straße 1/2, 75031 Eppingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 803577
EUID
DEB8534.HRB803577
Insolvenzgericht
Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
10 IN 181/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
Die Beratung, Planung und Errichtung von Schwimmbädern sowie von Trinkwasseranlagen aller Art, die Entwicklung von Technologien zur Trinkwasseraufbereitung sowie Abwasserklärung.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der H2O Protec GmbH, Eppingen, wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 08.04.2026 mangels Masse abgewiesen. Zuvor waren mit Beschluss vom 18.03.2026 angeordnete Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Gegen die Ablehnung der Verfahrenseröffnung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
14.04.2026
10 IN 181/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
H2O Protec GmbH, Carl-Benz-Straße 1/2, 75031 Eppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Weinert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 803577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 18.03.2026 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
14.04.2026
10 IN 181/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
H2O Protec GmbH, Carl-Benz-Straße 1/2, 75031 Eppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Weinert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 803577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zuste...
10 IN 181/26
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In dem Verfahren über den Antrag d.
H2O Protec GmbH, Carl-Benz-Straße 1/2, 75031 Eppingen, vertreten durch den Geschäftsführer Jürgen Weinert
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 803577
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
|
Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Knorrstraße 1
74074 Heilbronn
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 08.04.2026
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