Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 451172

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Haselmeier Holzbau GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Buigenstrasse 12/1, 78597 Irndorf
Handelsregister
Stuttgart, HRB 451172
EUID
DEB8534.HRB451172

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
2 IN 30/19
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Zimmereigeschäfts.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Haselmeier Holzbau GmbH ist eröffnet. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO erfolgt im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

17.02.2026

2 IN 30/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Haselmeier Holzbau GmbH, Buigenstraße 12/1, 78597 Irndorf, vertreten durch den Geschäftsführer Govinda Otremba Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 451172 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 24.03.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg...

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