Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 3409

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Insolvenzprofil

hausverwaltungs-treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Margarete-Steiff-Str. 22, 71277 Rutesheim
Handelsregister
Stuttgart, HRB 3409
EUID
DEB8534.HRB3409

Insolvenzgericht

Gericht
Ludwigsburg
Aktenzeichen
3 IN 612/24
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Verwaltung von Haus- und Grundbesitz für fremde Rechnung und Übernahme von Grundstücksgeschäften aller Art.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag der hausverwaltungs-treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Der Antrag wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ludwigsburg eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Die öffentliche Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald zwei weitere Tage nach der Veröffentlichung verstrichen sind. Rechtsbehelfe können als elektronisches Dokument eingereicht werden; eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen durch Rechtsanwälte, Notare, Behörden oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind als elektronisches Dokument zu übermitteln.

Originalbekanntmachung

26.03.2026

3 IN 612/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. hausverwaltungs-treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Margarete-Steiff-Straße 22, 71277 Rutesheim, vertreten durch den Geschäftsführer Stefan Uhlschmidt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 3409 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Ludwigsburg Schorndorfer Straße 39 71638 Ludwigsburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachunge...

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