Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 460850

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Insolvenzprofil

HBi Robotics GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Königsheimerstr. 13, 78559 Gosheim
Handelsregister
Stuttgart, HRB 460850
EUID
DEB8534.HRB460850

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
5 IN 45/20
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Programmierung, Entwicklung und Vertrieb von Robotern, Roboteranlagen und Softwareentwicklung;

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der HBi Robotics GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Bader, ist anhängig. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Rottweil ist. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 03.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

19.03.2024

5 IN 45/20 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. HBi Robotics GmbH, Heerwasenstraße 25, 78559 Gosheim, vertreten durch den Geschäftsführer Harald Bader Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 460850 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zu Beginn des 03.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Sig...

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