Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 774937

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Insolvenzprofil

Health Competence Holding GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schloßstraße 59c, 70176 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 774937
EUID
DEB8534.HRB774937

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
14 IN 1146/25
Phase
Antragsverfahren

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Ado Michael Nika
Adresse
Titotstraße 3, 74072 Heilbronn

Gegenstand des Unternehmens

Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über das Vermögen der Health Competence Holding GmbH in Stuttgart wurde auf Antrag einer Gläubigerin ein Insolvenzverfahren beantragt. Das Amtsgericht Stuttgart hat den Antrag mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten ein Rechtsbehelf in Form einer sofortigen Beschwerde zu, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Dokumente sind zulässig, eine Einlegung per E-Mail ist nicht gestattet.

Originalbekanntmachung

22.05.2026

14 IN 1146/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Health Competence Holding GmbH, Schloßstr. 59c, 70176 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Malte Wagner Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 774937 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ado Michael Nika, Titotstraße 3, 74072 Heilbronn | Beschluss: Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß...

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