Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen am Neckar
Handelsregister
Stuttgart, HRB 772305
EUID
DEB8534.HRB772305
Insolvenzgericht
Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
14 IN 110/23
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Adresse
Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen
Telefon
0711 - 7586610
E-Mail
kanzlei@ktp-rechtsanwaelte.de
Fax
0711 - 75866150
Gegenstand des Unternehmens
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der hearo solutions UG (haftungsbeschränkt) ist am 24.03.2023 eröffnet worden. Der Schuldner bietet Dienstleistungen im Bereich Software an. Der Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, hat die Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen nach § 39 Abs. 1 InsO bis zum 11.06.2024 schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Den Beteiligten steht bis zum 02.07.2024 Gelegenheit zu, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 18.06.2024 zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt die Prüfung der Forderungen. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Esslingen vom 24.04.2024.
Originalbekanntmachung
02.05.2024
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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Beschluss:
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1. In dem am 24.03.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 11.06.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen
Telefon: 0711 - 7586610
Telefax: 0711 - 75866150
Email: kanzlei@ktp-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichn...
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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Beschluss:
|
1. In dem am 24.03.2023 eröffneten Insolvenzverfahren werden Insolvenzgläubiger aufgefordert, ihre nachrangigen Forderungen der Rangklassen § 39 Abs. 1 InsO bis 11.06.2024 schriftlich bei dem Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub
Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen
Telefon: 0711 - 7586610
Telefax: 0711 - 75866150
Email: kanzlei@ktp-rechtsanwaelte.de
anzumelden.
Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die Rangstelle zu bezeichnen.
2. Die fristgemäß angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner erhalten Gelegenheit bis 02.07.2024, den Forderungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am 18.06.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 24.04.2024
Originalbekanntmachung
12.07.2024
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Prüfung der bis 30.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeich...
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Prüfung der bis 30.07.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.07.2024 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 27.06.2024
Originalbekanntmachung
17.07.2025
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Prüfung der bis 14.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeich...
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Prüfung der bis 14.08.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 14.08.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 11.07.2025
Originalbekanntmachung
19.08.2025
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 7.894,33 EUR steht ein Betrag von 3.105,27 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.08.2025
Originalbekanntmachung
19.08.2025
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widerspre...
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 14.10.2025
- den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Esslingen erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 232.577,26 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 8.025,55 € gegenübersteht.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung und die Forderungsanmeldungen eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.08.2025
Originalbekanntmachung
19.08.2025
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Ritterstraße 5, 73728 Esslingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Ausla...
14 IN 110/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
hearo solutions UG (haftungsbeschränkt), Kornblumenweg 2, 73240 Wendlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dan Freisem
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 772305
- Schuldnerin -
Gegenstand des Unternehmens:
Anbieten von Dienstleistungen im Bereich Software; hierzu zählt die Entwicklung, Unterhaltung, Vermarktung webbasierter Applikationen, inklusive der Verwaltung und Administration zugehöriger EDV- und IT-Infrastrukturen.
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Ritterstraße 5, 73728 Esslingen, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 03.07.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 8.277,55 EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 350,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 15.08.2025
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