Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 786577

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Insolvenzprofil

Hildegard Medical gmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Winterhalde 8, 77773 Schenkenzell
Handelsregister
Stuttgart, HRB 786577
EUID
DEB8534.HRB786577

Insolvenzgericht

Gericht
Rottweil
Aktenzeichen
8 IN 74/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Till Teufel
Adresse
Berner Feld 74, 78628 Rottweil
Telefon
0741 175400
Fax
0741 17540777

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Privatklinik für Psychosomatische Medizin nach § 30 Gewerbeordnung.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Hildegard Medical gmbH entschieden. Da das Verfahren noch nicht eröffnet ist, wurden gemäß §§ 21, 22 InsO vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Till Teufel bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten deckt. Der Schuldnerin wird untersagt, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Dieser ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

29.04.2026

8 IN 74/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Hildegard Medical gmbH, Winterhalde 8, 77773 Schenkenzell, vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Martina Andrea Dürr Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 786577 - Schuldnerin - | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 29.04.2026 um 16:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Till Teufel Berner Feld 74, 78628 Rottweil Telefon: 0741 175400, Fax: 0741 17540777 bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegens...

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