Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 330867

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

IFB Ingenieure GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Wielandstraße 2, 75385 Bad Teinach-Zavelstein
Handelsregister
Stuttgart, HRB 330867
EUID
DEB8534.HRB330867

Insolvenzgericht

Gericht
Tübingen
Aktenzeichen
25 IN 264/24
Phase
Forderungsanmeldung

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Friedemann Stahl

Gegenstand des Unternehmens

die Beratung, Planung, Schadensbegutachtung, Instandsetzungsplanung, Fremdüberwachung, Bauleitung und Weiterbildung in den Bereichen Bauphysik, Brandschutz, Facility-Management, Versorgungstechnik und Bautenschutz sowie alle sonstigen Ingenieurtätigkeiten im Bauwesen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der IFB Ingenieure GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Friedemann Stahl, ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, während das Insolvenzgericht das Amtsgericht Tübingen ist. Im Rahmen des Verfahrens werden nachträglich angemeldete gewöhnliche Insolvenzforderungen geprüft. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 03.06.2026 schriftlich zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

02.04.2026

25 IN 264/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. IFB Ingenieure GmbH, Wielandstraße 2, 75385 Bad Teinach-Zavelstein, vertreten durch den Geschäftsführer Friedemann Stahl Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 330867 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 52 - 54 sowie evtl. weitere erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich ...

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