Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 744065
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Insolvenzprofil
Immo Gross GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Bruckstraße 15, 72393 Burladingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 744065
EUID
DEB8534.HRB744065
Insolvenzgericht
Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 188/24
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff
Adresse
Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
Gegenstand des Unternehmens
Technische Baubetreuung und Immobilienverwaltung, sowie Handel mit Waren aller Art, insbesondere mit Immobilien und Nutzfahrzeugen sowie Kurierdienstleistungen und Personalleasing.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immo Gross GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Amin Kaeini, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, bei dem die Gesellschaft unter der Handelsregisternummer HRB 744065 eingetragen ist. Der bestellte Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff. Gegen die Entscheidung zur Aufhebung des Verfahrens kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Hechingen.
Originalbekanntmachung
22.04.2026
10 IN 188/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immo Gross GmbH, Bruckstrasse 15, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Kaeini
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744065
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genü...
10 IN 188/24
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Immo Gross GmbH, Bruckstrasse 15, 72393 Burladingen, vertreten durch den Geschäftsführer Amin Kaeini
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 744065
- Schuldnerin -
Rechtsanwalt Dr. Dirk Poff, Eisenbahnstraße 1, 72072 Tübingen
- Insolvenzverwalter -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 21.04.2026
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