Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 25467

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Insolvenzprofil

Immobilien Scherlinzky GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Kreuzäckerstraße 42/1, 70794 Filderstadt
Handelsregister
Stuttgart, HRB 25467
EUID
DEB8534.HRB25467

Insolvenzgericht

Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
15 IN 591/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Vermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Immobilien aller Art, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Immobilien Scherlinzky GmbH wurde durch den Antrag eines Gläubigers eingeleitet. Das zuständige Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, wo die Schuldnerin unter der Handelsregisternummer HRB 25467 geführt wird. Der Geschäftsführer der Schuldnerin ist Thomas Schwerlinzky. Das Amtsgericht Esslingen hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht dem Beschwerdeführer die sofortige Beschwerde zu, die binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen eingelegt werden kann. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingereicht werden. Elektronische Dokumente sind zulässig, eine Einlegung per E-Mail ist nicht gestattet.

Originalbekanntmachung

05.02.2026

15 IN 591/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. Immobilien Scherlinzky GmbH, Kreuzäckerstraße 42/1, 70794 Filderstadt, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Schwerlinzky Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 25467 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Esslingen Ritterstraße 8 73728 Esslingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekan...

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