Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 770316

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Insolvenzprofil

International Cartridge Service GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Buchstraße 4, 74321 Bietigheim-Bissingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 770316
EUID
DEB8534.HRB770316

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
10 IN 23/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Die Erbringung von Logistik- und Transportdienstleistungen, insbesondere im Bereich Im- und Export.

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der International Cartridge Service GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Hazret Oktay, wurde auf Antrag der Schuldnerin beim Amtsgericht Stuttgart eingeleitet. Das Registergericht ist das Amtsgericht Stuttgart, die Handelsregisternummer lautet HRB 770316. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Heilbronn eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Entscheidung wurde am 21.04.2026 vom Amtsgericht Heilbronn als Insolvenzgericht verkündet bzw. bekanntgegeben.

Originalbekanntmachung

04.05.2026

10 IN 23/26 | In dem Verfahren über den Antrag d. International Cartridge Service GmbH, Buchstraße 4, 74321 Bietigheim-Bissingen, vertreten durch den Geschäftsführer Hazret Oktay Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 770316 - Schuldnerin - auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt ...

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