Forderungsanmeldung Baden-Württemberg HRB 765378

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Insolvenzprofil

JEKI UG (haftungsbeschränkt)

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Hauptstraße 5, 70563 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 765378
EUID
DEB8534.HRB765378

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 230/22
Phase
Forderungsanmeldung

Gegenstand des Unternehmens

Trockenbau, Innenausbau, Fliesen- und Plattenlegen, Hausmeisterservice, Gartenpflege, Einbau vorgefertigter Bauteile und Fensterbau

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JEKI UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Stuttgart anhängig. Die Schuldnerin wird durch den Geschäftsführer Gerold Michael Fisel vertreten. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen gemäß § 38 InsO im schriftlichen Verfahren. Den Beteiligten wurde Gelegenheit eingeräumt, bis zum 30.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein Widerspruch kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgegeben werden; eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine separate Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen sowie die Anmeldeunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Originalbekanntmachung

18.07.2024

12 IN 230/22 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. JEKI UG (haftungsbeschränkt), Hauptstr. 5, 70563 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Gerold Michael Fisel Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 765378 - Schuldnerin - | 1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und S...

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