Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 783156

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Insolvenzprofil

KingzZ GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Schwabenstraße 25, 74626 Bretzfeld
Handelsregister
Stuttgart, HRB 783156
EUID
DEB8534.HRB783156

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
20 IN 1079/25
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Der Betrieb einer Gastronomie - Shisha Lounge sowohl Bar, als auch Restaurant.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KingzZ GmbH wurde durch das Amtsgericht Stuttgart Beschluss gefasst. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wird mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Das Insolvenzgericht ist das Amtsgericht Heilbronn, welches für die Entgegennahme der Beschwerde zuständig ist.

Originalbekanntmachung

21.04.2026

20 IN 1079/25 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. KingzZ GmbH, Schwabenstraße 25, 74626 Bretzfeld, vertreten durch den Geschäftsführer Sabur Kurt Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 783156 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis ...

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