Antragsverfahren Baden-Württemberg HRB 779448

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

König Projekt GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Pfarrweg 20, 73630 Remshalden
Handelsregister
Stuttgart, HRB 779448
EUID
DEB8534.HRB779448

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
5 IN 468/26
Phase
Antragsverfahren

Gegenstand des Unternehmens

Immobilienvermittlung, Bauträgertätigkeiten, Bauunternehmung, Projektentwicklung, Dienstleistungen und Vermittlung im Bereich Versicherungen, Finanzmanagement, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Vermittlung von Darlehen, Durchführung von Investments und Aktienhandel nur für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für andere, sowie Im- und Export von Baustoffen und Gebäudeeinrichtungsgegenständen.

Zusammenfassung des Verfahrens

Über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der König Projekt GmbH wurde vom Amtsgericht Stuttgart Beschluss gefasst. Der Antrag des antragstellenden Gläubigers wird mangels Masse abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung.

Originalbekanntmachung

05.05.2026

5 IN 468/26 | In dem Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. König Projekt GmbH, Pfarrweg 20, 73630 Remshalden, vertreten durch den Geschäftsführer Mehmet Yasar Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779448 - Schuldnerin - | Beschluss: Der Antrag des antragstellenden Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Stuttgart Hauffstraße 5 70190 Stuttgart einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachwei...

Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren

Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.