Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 768819
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Lastkamele UG
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Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Ebinger Straße 33, 72393 Burladingen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 768819
EUID
DEB8534.HRB768819
Insolvenzgericht
Gericht
Hechingen
Aktenzeichen
10 IN 230/22
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Person
Diplomjurist Martin Wessner
Adresse
Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen
Gegenstand des Unternehmens
-Betrieb eines Tiererlebnishofs, -Kurierdienste -Spedition bis 3,5 Tonnen -Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen -Handel mit Konsumartikeln -Import und Export von Gebrauchsgütern
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Lastkamele UG (haftungsbeschränkt) i.L. ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hechingen vom 10.04.2026 aufgehoben worden. Das Verfahren wurde nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung beendet. Der Schuldner wird vertreten durch die Liquidatoren Rafael Strohmaier und Sandra Waizenhöfer. Als Insolvenzverwalter ist Diplomjurist Martin Wessner bestellt. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
14.04.2026
10 IN 230/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lastkamele UG (haftungsbeschränkt) i.L., Ebinger Straße 33, 72393 Burladingen, vertreten durch die Liquidatoren Rafael Strohmaier und Sandra Waizenhöfer, (weiterer Name: Müller)
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768819
- Schuldnerin -
Diplomjurist Martin Wessner, Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen
- Insolvenzverwalter -
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Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffent...
10 IN 230/22
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Lastkamele UG (haftungsbeschränkt) i.L., Ebinger Straße 33, 72393 Burladingen, vertreten durch die Liquidatoren Rafael Strohmaier und Sandra Waizenhöfer, (weiterer Name: Müller)
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 768819
- Schuldnerin -
Diplomjurist Martin Wessner, Siemensstraße 22, 72766 Reutlingen
- Insolvenzverwalter -
|
Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und mangels einer zu verteilenden Masse ohne Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hechingen
Heiligkreuzstraße 9
72379 Hechingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Hechingen - Insolvenzgericht - 10.04.2026
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