Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 731273

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

Lifestyle-GZ GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Holderäcker 1a, 70499 Stuttgart
Handelsregister
Stuttgart, HRB 731273
EUID
DEB8534.HRB731273

Insolvenzgericht

Gericht
Stuttgart
Aktenzeichen
12 IN 937/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Person
Rechtsanwalt Thomas Luger
Adresse
Geislinger Straße 6, 70327 Stuttgart
Telefon
0711 878747-0
E-Mail
office@luger-rae.de
Fax
0711 87874799

Gegenstand des Unternehmens

Betrieb eines Wellness- und Fitnessclubs

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Stuttgart hat am 21.05.2026 über den Antrag der Lifestyle-GZ GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet, um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thomas Luger bestellt. Dieser hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob das Vermögen die Kosten des Verfahrens deckt. Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und Außenstände zu verfügen; die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden untersagt. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Den Drittschuldnern wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

21.05.2026

12 IN 937/26 | In dem Verfahren über den Antrag Lifestyle-GZ GmbH, Holderäcker 1a, 70499 Stuttgart, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Koch Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 731273 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Markus Müller, Schorndorfer Straße 25, 71638 Ludwigsburg, Gz.: 7473/26/155/S auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | Beschluss: Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 21.05.2026 um 12:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO): 1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Thomas Luger Geislinger Straße...

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