Aufhebung des VerfahrensBaden-WürttembergHRB 787676
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Insolvenzprofil
Luteo Fliesenhandel GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Talstraße 121, 73732 Esslingen am Neckar
Handelsregister
Stuttgart, HRB 787676
EUID
DEB8534.HRB787676
Insolvenzgericht
Gericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
13 IN 506/25
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Gegenstand des Unternehmens
der Klein- und Großhandel von Baumaterialien, insbesondere von Fliesen und Natursteinen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luteo Fliesenhandel GmbH, vertreten durch die Geschäftsführerin Edona Nikqi, wurde auf Antrag einer Gläubigerin beim Amtsgericht Esslingen behandelt. Zuvor waren mit Beschluss vom 24.10.2025 Sicherungsmaßnahmen angeordnet worden, die mit Beschluss vom 05.05.2026 aufgehoben wurden. Das Insolvenzgericht hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen. Gegen diese Entscheidung steht der antragstellenden Gläubigerin die sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen zu. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Originalbekanntmachung
07.05.2026
13 IN 506/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Luteo Fliesenhandel GmbH, Talstraße 121, 73732 Esslingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Edona Nikqi, geb. Shala
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 787676
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Die mit Beschluss vom 24.10.2025 angeordneten Sicherungsmaßnahmen werden aufgehoben.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 05.05.2026
Originalbekanntmachung
07.05.2026
13 IN 506/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Luteo Fliesenhandel GmbH, Talstraße 121, 73732 Esslingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Edona Nikqi, geb. Shala
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 787676
- Schuldnerin -
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Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmac...
13 IN 506/25
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In dem Verfahren über den Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Luteo Fliesenhandel GmbH, Talstraße 121, 73732 Esslingen, vertreten durch die Geschäftsführerin Edona Nikqi, geb. Shala
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 787676
- Schuldnerin -
|
Beschluss:
Der Antrag der antragstellenden Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 05.05.2026
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