Aufhebung des Verfahrens Baden-Württemberg HRB 741991

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Insolvenzprofil

Maks GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Erfasst

Vorläufige Maßnahmen

3 Aktuell

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Austraße 17, 74613 Öhringen
Handelsregister
Stuttgart, HRB 741991
EUID
DEB8534.HRB741991

Insolvenzgericht

Gericht
Heilbronn
Aktenzeichen
3 IN 706/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens

Insolvenzverwalter

Person
Geschäftsführer Martin Körner
Adresse
Austraße 17, 74613 Öhringen

Gegenstand des Unternehmens

Durchführung von Personalleasing und die Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Maks GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Martin Körner, ist nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverhebung aufgehoben worden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung im Internet. Das zuständige Gericht für die Erinnerung ist das Amtsgericht Heilbronn.

Originalbekanntmachung

03.03.2026

3 IN 706/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Maks GmbH, Austraße 17, 74613 Öhringen, vertreten durch den Geschäftsführer Martin Körner Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 741991 - Schuldnerin - | Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung a u f g e h o b e n . Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden. Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Heilbronn Knorrstraße 1 74074 Heilbronn einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustell...

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